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6 News gefunden


"Das Heft 1/14 der "praxis der systemaufstellung" befasst sich mit Systemischer Pädagogik. Denn, so die Herausgeber, im Grunde war das Pädagogische immer Bestandteil der Aufstellungsarbeit. Beide Fachrichtungen schauen auf die Kinder, Pädagogen mit einem Erziehungsauftrag, Aufsteller mit dem Blick auf den familiären Kontext und in Kombination mit der Psychotherapie mit dem Blick auf die Seele des Kindes oder die der Erwachsenen, die bereits pädagogische Erfahrungen mit Eltern oder den Erziehungsbeauftragten hinter sich haben. Die systemische Sichtweise ist bisher nicht offizieller Bestandteil der Lehrerbildung, doch gibt es Pioniere wie Erika Gollor, Marianne Franke-Gricksch, Maria Hämmerle, Sieglinde Schneider und Barbara Innecken, von denen Sie Artikel im Heft finden. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Carl-Auer Newsletter - Juli 2014

"Berater, wohin man schaut. Wir scheinen lebenslänglich von Beratern und Beratungsangeboten umzingelt. Das Spektrum reicht von der genetischen Beratung potenzieller Eltern über die Schwangerschaftsberatung, die (Früh-)Erziehungsberatung, die Schul- und Studienberatung, die Ehe-, Familien- und Lebensberatung zur Vermögens- und Anlageberatung, Schuldnerberatung, Verbraucherberatung, Berufsberatung, Rechts- und Steuerberatung, Organisations- und Unternehmensberatung bis hin zur Politikberatung. Was all diese Beratungsansätze miteinander verbindet: Es sind Formen der Kommunikation. Daher eröffnet die System- und Kommunikationstheorie einen Weg, unterschiedliche Typen der Beratung zu charakterisieren, gegeneinander abzugrenzen und zu vergleichen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Carl-Auer Newsletter - März 2014

Artikel:

Katja Höllriegel: Online-Supervision - Potentiale und Restriktionen

Marc Weinhardt: Zur Zukunft der Online-Beratung

Petra Mayer: Qualität in der Online-Erziehungsberatung: Kriterien für eine Antwortmail

Interview mit Daniel Glattauer: "Keiner muss schreiben, wenn er nicht will."

Rezensionen:
Stefan Kühne: Rezension zu: Haeusler, T. & Haeusler, J. (2012). Netzgemüse. Aufzucht und Pflege der Generation Internet. ...
Quelle: Newsletter Fachzeitschrift für Onlineberatung 15.04.2013

"Rezension von Thomas Webers
Die Psychologie ist eine, möglicherweise sogar die bedeutendste Referenzdomäne für Coaching. Da liegt es auf der Hand, einmal zu schauen, was die Beratungspsychologie beizusteuern hat. Die Autorin, Professorin an der Heilpädagogischen Fakultät der Universität zu Köln, hat sich mit der Veröffentlichung in der populären UTB-Reihe, und nun auch schon in der zweiten, durchgesehenen Auflage, eine offenbar vielgelesene Plattform gesichert. Diese soll aus der Coaching-Warte bewertet werden.

Die Einführung wird in acht Kapiteln ausgerollt. Im ersten Kapitel geht es um die Darstellung der historischen Entwicklung von Beratung, eine Abgrenzung, insbesondere zu Therapie und Mediation, und ethische Fragen. Der Leser wundert sich, warum keine Definitionen zu Coaching, Mentoring, Training erfolgen, und warum nicht zwischen Prozess- und Fachberatung unterschieden wird. Stattdessen erfährt er etwas über Counseling, Erziehungs- und Berufsberatung sowie Supervision. Nußbeck: „Beratung geschieht bei aller Anerkennung des Ratsuchenden als gleichberechtigter Partner immer in einem asymmetrischen Prozess (…) Der Ratsuchende hat demnach die Erwartung, dass der Berater ihm aus einer subjektive als hilflos erlebten Situation heraushilft“ (S. 25). Dies werden viele Coachs nicht unwidersprochen stehen lassen. [...]"

Die gesamte Rezension und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2011-11/12

"Wie Frauen ihre Chancen in der Managementwelt nutzen, lehrt der Autor seit Jahren in Trainings.
Praxisnah und brandaktuell hier die fünf Kernthesen unseres Autors und Führungsspezialisten:

1. Trotz weitgehend gleicher Erziehung denken und handeln Frauen und Männer auch heute noch nach uralten, archaischen (und biologischen) Verhaltensmustern.
2. Frauen können (Männer) leichter führen als sie denken, leiden aber unter dem Zickenkrieg ihrer Mitarbeiterinnen.
3. Das ewige Gerangel der Männer ist notwendig für die dort wichtige Rang-Ordnung und hindert nicht, danach gemeinsam ein Bier zu trinken.
4. Eine Konferenz wird erst dann effizient, wenn die Männer ihre Hackordnung aktualisiert und die Frauen unter sich Harmonie hergestellt haben.
5. Wir brauchen mehr Frauen, die Führungsverantwortung übernehmen wollen und sich aus eigener Initiative den damit verbundenen Herausforderungen stellen. Was wir nicht brauchen, sind politische Vorfahrtregelungen oder reservierte Führungs-Plätze für Frauen, die führungswillige Männer dann zwangsläufig ausgrenzen [..]"

Frauen Männer Management - Führung und Team neu denken
2011, 3. Auflage, 198 Seiten, Hardcover
26,80 €, 46,50 SFr (unverb. empf. Preis)
ISBN 978-3-931085-80-3

Zur Inhaltsübersicht und zum Warenkorb: ...
Quelle: Newsletter Rosenberger-Fachverlag 14.04.2011

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010


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