Veranstaltung:
Supervision Upgrade für Lebensberater
Zur Erlangung der Ausbildungsberechtigung gem. LSB-Verordnung § 4. Abs. 4 b
Supervision (lateinisch für Über-Blick) ist eine Form der Beratung für Mitarbeiter, unter anderem in psychosozialen Berufen.
Inhalt:
(4) Die Einzelsupervision und die Gruppensupervision im Rahmen der Ausbildung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ist bei einer Person zu absolvieren, die
1. a) zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und
b) eine Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung nachweisen kann oder
2. a) als klinischer Psychologe oder Psychotherapeut berechtigt ist und
b) seit mindestens fünf Jahren diesen Beruf ausübt und
c) regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden im Jahr teilnimmt.
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Supervision (lat. für Beobachtung) ist eine Form der Beratung, die einzelne Teams, Gruppen und Organisationen bei der Reflexion und Verbesserung ihres personalen, beruflichen oder ehrenamtlichen Handelns begleitet. Fokus ist je nach Zielvereinbarung die Arbeitspraxis, die Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen Supervisand und Klient, die Zusammenarbeit im Team bzw. in der Organisation des Supervisanden usw..
Je nach Zielvereinbarung liegt der Fokus auf:
* Methodenkompetenz,
* Werte und Normen,
* Persönlichkeitsmerkmale, Gefühle, Gedanken und Verhalten,
persönliche Entwicklung, Spiritualität, Ziele und Strategien,
* Beziehung zwischen Supervisand und Klient,
* Zusammenarbeit im Team bzw. in der Organisation,
* Schnittstellen und Synergien,
* Rollenerwartungen und Rollenverhalten,
* Diagnose von Klienten (Fallsupervision),
* Aufbau- und Ablauforganisation,
* Macht und Verantwortung,
* Entscheidungsprozesse,
* Information und Dokumentation,
* Qualitätsmanagement, (Sozial-)Politik,
* Rolle von Berufsanfängern,
* Einführung und Integration neuer Mitarbeiter,
* Führung,
* Nachbarschaftliche Beziehungen,
* Beziehungen zu Interessengruppen,
* Zusammenarbeit mit dem Träger.
* Nicht zuletzt ist die Beziehung zwischen Supervisor und
Supervisand(en) existentiell und auch oft modellhaft Thema.
Fokus und Inhalt sind eng mit dem Setting verknüpft:
In der Einzelsupervision und der Gruppensupervision stehen eher persönliches Verhalten und die zugrundeliegenden Werte, Erfahrungen, Gedanken und Gefühle im Vordergrund. Jeder Teilnehmende erhält abwechselnd Raum, sich einzubringen und für sich zu lernen.
Fallsupervision findet ebenfalls oft in der Gruppe statt. Die Gruppe dient jeweils als Spiegel und als Sparringpartner.
Die Teamsupervision befasst sich eher mit dem Miteinander, der Zusammenarbeit, gemeinsamen Zielen, Prozessen, Strukturen und Kultur. Ziel ist ein gemeinsames Lernen, Synergie und Lösungen. Persönliche Themen werden nur soweit behandelt, als sie den gemeinsamen Prozess in besonderem Maße hindern oder fördern.
Ausbildungssupervision (Lehrsupervision) ist ein Zwitter: In ihr reflektieren Berufsanfänger ihre individuellen Praxissituationen und die Zusammenarbeit in der Ausbildungsgruppe und als solche die Rolle in der Organisation.
Diplomausbildung Supervision
Nach dem Besuch dieses Upgrades ist man - als bereits tätiger Diplom Lebens- und Sozialberater 'Ausbildungsberechtigt' im Bereich Supervision. Die Lebensberater-Verordnung schreibt hier ein Upgrade in Höhe von zusätzlich 100 Stunden Supervision vor.
100 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten
Jeden Mittwoch von 17:40 - 21:30
Ziel:
Aufbauend auf einer zertifizierten Grundausbildung zum reglementierten Gewerbe der Lebens- & Sozialberatung verfügen die hier gelisteten SupervisorInnen über einschlägige zusätzliche Fachausbildungen und entsprechende Praxiserfahrung im Bereich der Supervision im Ausmaß von zumindest 200 Unterrichtseinheiten / Beratungseinheiten. In Summe ergibt dies mehr als 1500 Stunden an Ausbildung und Praxis, die jede(r) hier gelistete SupervisorIn nachgewiesen hat. Nicht zuletzt liegt damit jedenfalls auch die Berechtigung zur Supervision im Rahmen der LSB -Ausbildung vor.
Kosten:
1.200,00
Für Privatzahler entfällt die Mehrwertsteuer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994.
Für Unternehmer*innen und Firmenkunden kommen 20% USt zu den angeführten Preisen hinzu.
Insgesamt sind 10 Lehr- und Lernsupervisionen zu absolvieren, diese sind im Preis nicht enthalten. Förderungen können Ihre Kosten reduzieren.