Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor*in eingetragen sind - Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Supervisions-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
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