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Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung nur mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation möglich ist.
Supervision
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag;
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor*in eingetragen sind
- Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben
Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Supervisions-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften):Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
Registrierung nur für Anzeigenbörse
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