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Lexikon > Altenpflege



Altenpflege, auch Pflege alter Menschen genannt, als professionelles Berufsfeld, befasst sich mit der Betreuung und Pflege von betagten Menschen in Institutionen und Organisationsformen, wie der Hauskrankenpflege, Ambulante Pflegedienste, Altenheim, Pflegeheim, Gerontopsychiatrie sowie bedingt auch in Palliativstationen und Hospizen. Die berufliche Altenpflege wird in der Regel von Altenpflegern, Gesundheits- und Krankenpflegern oder Altenpflegehelfern ausgeübt.
Ziel der Altenpflege, als Langzeitpflege, ist eine stabile Lebensqualität. Weil die geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten im Alter abnehmen gilt es als Aufgabe die Fähigkeiten der Selbstpflege des Betroffenen soweit möglich zu erhalten und zu befördern. Notwendige Pflege, die der Betroffene nicht mehr leisten kann, nach Möglichkeit mit Gespräch und Zustimmung des Betroffenen festzulegen und zu erbringen; und dabei die Angehörigen wie auch andere notwendige Berufsgruppen mit einzubinden. Die Altenpflege besteht neben der beruflichen Tätigkeit im Bereich Alten- oder Krankenpflege auch aus verschiedenen Aufgaben im familiären, privaten Umfeld. Die Koordination professioneller und informeller (privater oder ehrenamtlicher) Versorgung teilweise hilfebedürftiger alternder Personen ist eine anspruchsvolle Aufgabe in der Altenpflege, da es dabei oft um Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Erwachsenen geht.

Wandel der Pflege


Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts nimmt der Anteil alter Menschen in den Industrieländern stetig zu, wodurch immer mehr professionelle Betreuung nötig wird. Der medizinische Fortschritt, der Einsatz zum Teil hochtechnisierter Hilfsmittel und die Umsetzung moderner Pflegekonzepte erfordern eine immer höhere Qualifizierung. Daraus ergeben sich ein steigender Bedarf an ausgebildeten Fachkräften und ein zunehmender finanzieller Aufwand.
Nach der Heimpersonalverordnung müssen in Deutschland bis zu 50 % der Beschäftigten eine abgeschlossene Ausbildung haben. Dies bedeutet aber auch einen hohen Anteil angelernter, eventuell nur vorübergehend tätiger Mitarbeiter in einem Arbeitsgebiet, das stark auf Kontinuität bisheriger Lebensweisen zielt. Trotz verschiedener Schutzbestimmungen, auch zur Heimaufsicht, werden immer wieder gravierende Missstände in Pflegeeinrichtungen festgestellt. Das geht von Vernachlässigung oder Gewalttaten durch einzelne Pflegekräfte bis hin zu systematischen Mängeln der Versorgungsform "Heim", die immer wieder kritisiert werden.1
Andauernde Probleme der Altenpflege sind auch der Pflegekräftemangel, der unter dem Schlagwort „Pflegenotstand“ bekannt ist sowie die Finanzierung. Die Verweildauer im Beruf ist wissenschaftlich nicht eindeutig untersucht, sie gilt jedoch als niedrig. Als Gründe werden häufig die körperlichen und seelischen Belastungen und die Frustration über das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit des Berufes angegeben.

Pflege in Deutschland


Menschen, vor allem in den unteren , werden in Deutschland größtenteils von oder anderen nahe stehenden Personen zu Hause betreut. Knapp über 2 Prozent der Bevölkerung erhielten 2006 Leistungen der 2). Diese wie die professionelle Pflege ist großenteils (> 85 %) Frauenpflege, meistens Ehefrauen und Töchter. Wo dies nicht oder nicht vollständig möglich ist, ergänzen oder übernehmen ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege (2005 wurden im Flächenstaat Baden-Württemberg auf diese Weise 65 % der pflegebedürftigen Personen versorgt)3. Etwa bei einem Drittel der aufwändig zu pflegenden Personen erfolgt eine stationäre Pflege. Ambulante Dienste und Heime beschäftigen ausgebildete Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegehelfer, Pflegehelfer, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten sowie in unterschiedlichem Ausmaß angelernte Helfer.

Finanzierung, Organisationsebenen


Finanziert wird die Altenpflege neben privaten Aufwendungen
  • in Deutschland vor allem durch die Leistungen der Pflegeversicherung, im Bedarfsfall auch subsidiär durch die Hilfe zur Pflege, eine Leistungsart der staatlichen Sozialhilfe,
  • in Österreich durch staatliche Leistungen aufgrund des Bundespflegegesetzes und der Landespflegegesetze.
  • in der Schweiz werden die Kosten für die Pflege und Hilfe zu Hause sowie die Kosten für die Alterseinrichtungen (Heime, Pflegewohnungen) zum Teil von der Person selbst, zum Teil von der Krankenkasse vergütet. Verschiedene öffentliche und private Institutionen bieten ebenfalls punktuelle Unterstützung (z. B. Pro Senectute). Die Gemeindezweigstelle der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erteilt Auskünfte über die AHV und das Anrecht auf Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung. Einige Kantone haben im Falle von Streitigkeiten Mediationsstellen (Ombudsstellen) geschaffen, an die man sich wenden kann, um sich bei etwaigen Problemen in Zusammenhang mit einem Alters- und Pflegeheim oder mit den Organisationen Spitex oder Pro Senectute beraten zu lassen.
  • in anderen Ländern, insbesondere in den USA gehört institutionalisierte Altenpflege in den kommerziellen Gewerbebereich. Dort ist z. B. der große Altenhilfe-Betreiber "Evangelical Lutheran Good Samaritan Society" eine Ausnahme, weil er eine Non-Profit-Organisation ist.

Die Hierarchie (Aufbau-Organisation) innerhalb einer Pflegeinstitution (z. B. einem Pflegeheim, Ambulanten Dienst) geht vom Pflegehelfer und evtl. freiwillig Dienstleistenden (FSJ, Zivildienstleistenden) über Pflegefachkräfte (und dazu Auszubildende) über die Stations- (auch Wohnbereichsleitung) "hoch" zur Pflegedienstleitung. Diese trägt aber nicht überall selbst die Personalverantwortung, sondern ist einem Geschäftsführer (nicht fachlich sondern organisatorisch) oder Direktorium unterstellt.

Versorgungsformen


Die Hilfen für Ältere sind dadurch gekennzeichnet, dass diese zunächst von Angehörigen oder anderen, nicht dafür ausgebildeten Personen geleistet werden; bei zunehmendem Hilfebedarf jedoch immer mehr von professionellen Kräften. Pflegebedürftige Menschen wünschen sich meist, dass die Betreuung so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung stattfindet. Nach der bundesweiten Statistik stieg im Vergleich zu 1999 in den Heimen der Anteil versorgter Personen um 18 % und bei den ambulanten Pflegediensten 13,5 %. Bei den Pflegegeldempfängern gab es dagegen einen Rückgang von 4,6 %. Dadurch sank der Anteil der zu Hause Versorgten von 72 % im Jahr 1999 auf nun 68 % aller Pflegebedürftigen. (s.a. Demografische Entwicklung)

Häusliche Pflege


Bei Pflegebedürftigkeit ist die Pflege durch Familienangehörige in der häuslichen Umgebung in Deutschland am häufigsten. Da bei dieser Form der Altenpflege die Betreuungsarbeit zumeist von Frauen ausgeübt wird, hat sie bedeutende Implikationen für die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und begünstigt Konstellationen, in denen Männer für die Erwerbs- und Frauen für die Reproduktionsarbeiten zuständig sind. Das in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Modell der Betreuungsarbeit wird daher dem konservativen Wohlfahrtsstaat zugeordnet. In Österreich wird die häusliche Pflege durch das Hausbetreuungsgesetz geregelt.
Die häusliche Pflege geschieht oft in Zusammenarbeit mit professionellen Pflegekräften, die auch die Angehörigen in Pflegetechniken anleiten, Ratschläge geben und bei der Abwicklung der Formalitäten mit dem Kostenträger helfen können. Häufig sind in diesem Feld auch informelle Helfende zu beobachten, d. h. Personen, die nicht aus verwandtschaftlicher Verpflichtung heraus Unterstützung/Hilfe in irgendeiner Weise leisten, z. B. Nachbarn, ehrenamtlich tätige Hilfsvereine. Auch sie müssen bei der Pflegeplanung der professionellen Dienste einbezogen sein. Erich Grond spricht z. B. bei der Betreuung von an Demenz erkrankten Personen von fünf Säulen, die deren Versorgung aufrechterhalten und auf einander angewiesen sind. Auch das „Essen auf Rädern“ und sozialarbeiterische Tätigkeiten sind solche ergänzenden Komponenten einer Versorgung zuhause.
Die häusliche Pflege kann aber auch vollständig von ambulanten Pflegediensten/Sozialstationen oder einzelnen Pflegekräften auf beruflicher Basis (Individualpflege) übernommen werden. Ein sozialpolitisches Problem stellt seit den 1990er Jahren die, oft illegale, Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen als die Angehörigen ergänzende Unterstützung dar.
Alle diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, ein langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Teilstationäre Pflege


  • Kurzzeitpflege“ meint eine vorübergehende Unterbringung in einem (Pflege-)Heim, um z. B. den Urlaub der privaten Pflegeperson zu ermöglichen oder wenn die Pflegeperson zu einem Zeitpunkt verhindert ist.
  • Tages-“ oder „Nachtpflege“ ist ein ergänzendes Angebot für kurzzeitige Hilfe in einem Pflegeheim, wenn z. B. bei einem Teil der Pflege zu Hause private Pflegepersonen zeitweilig ausfallen. In der anderen Tageshälfte wird die Pflege aber zuhause fortgeführt. Dies gilt ergänzend auch für die stundenweise Betreuung kranker oder behinderter Personen an einzelnen Tagen stundenweise in einer Tagesstätte untergebracht sind. Einrichtungen zur Tagespflege werden dabei nicht im Sinne des Heimgesetzes als stationäre Einrichtung verstanden.


Stationäre Pflege


Dazu gehören das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim. Notwendige Krankenhausbehandlungen erfolgen ebenfalls stationär, z. B. in einer gerontopsychiatrischen Abteilung sind jedoch kein Teilbereich der stationären Altenpflege, weil sie nicht auf Dauer sondern erkennbar nur vorübergehend erfolgen soll.
Durch das Prinzip der Pflegeversicherung, „ambulant vor stationär“ zu fördern, leben immer weniger nicht pflegebedürftige ältere Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen (Seniorenheimen, früher auch Altenheim oder Altersheim genannt). Diese Einrichtungen bieten aber zunehmend Plätze für Pflegebedürftige an, d. h. auch sie wandeln sich teilweise in Pflegeheime um, die für Personen mit hohem Pflegebedarf bestimmt sind.
Alleinstehend, schwer demenzkrank und ein Alter von über 85 Jahren sind die hauptsächlichen Merkmale, die einen Einzug ins Pflegeheim begründen. 2003 waren von den Frauen im Pflegeheim 73 % verwitwet (von den Männern 38 %, Angaben destatis, neueste Zahlen von 2007).
Die Verweildauer in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist insgesamt rapide gesunken, zum Teil auf unter ein Jahr (dabei gibt es regional erhebliche Unterschiede). Nicht zuletzt dadurch sollten Konzepte der Sterbebegleitung, wie sie für Hospize entwickelt wurden, Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen finden.
Eine weitere Besonderheit der verschiedenen Altenheime ist der relativ geringe Ausbildungsgrad der dort in der Pflege Beschäftigen. Das deutsche Heimgesetz schreibt eine Fachkraftquote vor, die bei den meisten Einrichtungen bei 50 % liegen müsste (d. h. die Hälfte der erbrachten Arbeitsleistung müsste durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen). Diese Quote wird nicht von allen Einrichtungsträgern (oder nicht immer; insbesondere nicht an Wochenenden und in den Nächten) eingehalten. Formal wurde diese Situation durch die Einführung des Berufs staatlich geprüfter Altenpflegehelfer verbessert.

Pflegestufenmodell in Deutschland


Art und Umfang der Leistungen der deutschen sozialen Pflegeversicherung richten sich nach der Intensität der Pflegebedürftigkeit. Dazu werden pflegebedürftige Personen durch die Pflegekassen auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich darüber hinaus danach, ob häusliche oder stationäre Pflege erbracht werden muss.
Allerdings werden meist nicht alle Kosten der Pflege durch die Pflegeversicherung gedeckt, vor allem wegen der hohen Personalkosten bei professioneller Pflege. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet Pflegebedürftigkeit deshalb fast immer auch eine finanzielle Belastung. Daneben wirkt sich aus, was bewusst überzeichnend mit 36-Stunden-Tag in der familiären Pflege vor allem von verwirrten älteren Menschen beschrieben wird. Die Versorgung "hört einfach nie auf" - sie dauert den ganzen Tag und kostet auch noch die Nachtruhe, also 24 + 12 = 36 Stunden.
In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, das Pflegegeld ist bei häuslicher und stationärer Pflege gleich.

Betreutes Wohnen


Betreutes Wohnen ist ebenfalls eine für ältere Menschen geeignete Wohnform, soweit diese keiner ständigen Pflege bedürfen. Der Begriff ist nicht normiert oder geschützt. Meist handelt es sich bei entsprechenden Angeboten um abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnungen gewerblicher Bauträger, u. U. die Normen des alten- bzw. behindertengerechten Bauens nicht, oder nur zum Teil berücksichtigen. Zusätzlich wird in einem längerfristigen Vertrag eine Grundbetreuung z. B. eines Pflegedienstes mit Rufbereitschaft (Hausnotruf) und ein Hausmeisterservice gegen Entgelt vereinbart. Diese zusätzlichen Kosten können auch pauschal als Gesamtpreis erhoben werden. Betreutes Wohnen wird auch in Form von Genossenschaften organisiert unter Beteiligung eines Trägers der Wohlfahrtspflege. Seit 2006 gibt es die DIN 77800 - Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen, in der Mindestanforderungen an die Qualität dieser Wohnform definiert werden. Ziel ist, den Verbrauchern mehr Sicherheit zu geben und "Mogelpackungen" aus dem Markt zu drängen. Dies erfolgt durch die Zertifizierung, die in der Begutachtung Betreuten Wohnens durch unabhängige Gutachter besteht und bei Erfüllung der Kriterien in die Vergabe eines Qualitätszeichens mündet.

Mehrgenerationenhaus


Diese häusliche alternative Wohn- und Lebensform, die Solidarität zwischen Jung und Alt prägt, sei es in Familien, zwischen Singles und/oder Alleinerziehenden, ermöglicht es älteren Menschen selbstbestimmt und eigenverantwortlich so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben. Im Not- und Pflegefall helfen Mitbewohner und zusätzlich ambulante Dienste. Die älteren Menschen können jedoch auch den Kindern und Familien und Alleinerziehenden des Mehr-Generationen-Hauses helfen, wenn sie möchten. Im Normalfall setzt das aber eine über Jahre gewachsene Vertrauensbasis voraus.

Beziehungen in der Pflegesituation


In der Altenpflege gibt es besondere soziale Beziehungen. Das kann am Wissensvorsprung von Therapeuten, der Deutungshoheit des Individuums oder unterschiedlichen Erwartungen der gegenseitigen Rollen, der finanziellen Abhängigkeiten u. a. liegen. Ein relativ häufiges Problem ist die Rollenumkehr der „pflegenden Töchter“ (gilt vice versa auch für die seltener pflegenden Männer). Einige Pflegetheorien gehen speziell auf die sozialen Beziehungen in der Pflegesituation ein.
Durch den hohen Anteil zwischenmenschlicher Kommunikation an der Pflege kann es zu Konflikten kommen, die ihre Wurzel in der gemeinsamen Vergangenheit hat. Daneben gibt es immer wieder Fälle von persönlichen Unzulänglichkeiten oder gar krimineller Ziele, die sich in Vernachlässigung, Misshandlung oder im Extremfall auch in Tötungen niederschlägt. Geschieht dies in einem institutionellen Umfeld, ist in der Öffentlichkeit von Pflegeskandalen die Rede. Kritiker der Versorgungsmängel in der BRD sprechen im Gegensatz dazu aber von systematischer Unterversorgung, die nur in Einzelfällen kriminalisiert würde. In ihrer Gesamtheit aber sei die Unterversorgung ein Systemfehler.
Ein kritischer Zeitpunkt in der Altenpflege ist der Umzug aus der eigenen Wohnung in ein Pflegeheim (Heimaufnahme). Der alte Mensch ist durch seine akute Erkrankung in mehrerer Hinsicht verletzlicher als sonst. Der Einzug in ein Altenheim als "letzter Station" im Lebensweg konfrontiert ihn nicht nur mit dem Gedanken an den Tod, sondern auch möglicherweise mit dem Bewusstsein, nicht mehr für sich selbst sorgen zu können. Außerdem kann es vielschichtige Konflikte mit nahen Angehörigen geben, die ihrerseits diese Situation mit Schuldgefühlen erleben und häufig über den Elternunterhalt den Heimaufenthalt finanzieren müssen. Die professionellen Pflegekräfte stehen nun mitten in diesen Wechselbeziehungen, meist ohne nähere Kenntnis der Familiensituation.

Gesetzliche Grundlagen


Für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist vor allem das Elfte Buch Sozialgesetzbuch grundlegend. Für die medizinisch geprägten Teile der Versorgung ist aber das Krankenversicherungsrecht nach dem SGB V maßgeblich.
Einige wenige gesetzliche Grundlagen für Heime bzw. das Heimpersonal sind in der Heimpersonalverordnung (HeimPersV) (zum Heimgesetz) geregelt.
Weitere Gesetze wie das BGB für das Vertragsrecht, der Sozialdatenschutz oder das StGB als Schutz vor kriminellen Handlungen gelten auch im Rahmen der privaten oder der institutionalisierten Pflege.
Im Altenpflegegesetz wird entgegen dem Wortlaut des Begriffs nicht die Tätigkeit Altenpflege selbst geregelt, sondern ausschließlich die Rahmenbedingungen der Ausbildung in diesem Beruf.

Literatur


  • Friedhelm Henke: Lernfelder der Altenpflege - Fallorientiertes Wissen in Frage und Antwort. Kohlhammer, 2. Auflage, 2011; ISBN 978-3-17-021740-9
  • Friedericke Bremer-Roth, Friedhelm Henke: Altenpflege - In guten Händen. Cornelsen, 2. Auflage, 2011; ISBN 978-306450330-4
  • Erika Baldaszti, Elfriede Urbas: Altern in Gesundheit - Vienna Healthy Ageing Profile. Stadt Wien, Bereichsleitung für Strukturentwicklung/Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung, 2007. 95 Seiten. (Altenpflege in Österreich, auch online als PDF)
  • Hermann Brandenburg, Michael J. Huneke: Professionelle Pflege alter Menschen. Eine Einführung. Kohlhammer, Stuttgart 2006. 586 Seiten. ISBN 978-3-17-018258-5. Nele Koch: [http://www.socialnet.de/rezensionen/3740.php Rezension] vom 12. Februar 2007 in socialnet.de:
  • Bernd Hein: Krankenpflegehilfe Altenpflegehilfe Lehrbuch für die Pflegeassistenz. Elsevier Verlag, München 2007, ISBN 978-3-437-27940-9


Einzelnachweise


1 Beispielsweise von Fussek, den Graue Panther, Breitscheidel u. a.
2 , http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Pressemitt/2006412.asp Pressemitteilung Nr. 412 vom 15. Dezember 2006.
3 , http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Pressemitt/2006412.asp Pressemitteilung Nr. 412 vom 15. Dezember 2006. Diese Zahl derjenigen, die zuhause gepflegt wurden, bezieht all die Personen, die von der Pflegeversicherung keine Leistungen erhalten bzw. nicht beantragt haben, noch gar nicht ein (sog. Stufe 0).

Weblinks



Deutschland


  • [http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Sozialleistungen/Pflege/PflegeDeutschlandergebnisse5224001099004,property=file.pdf Pflegestatistik 2009]des Statistischen Bundesamtes
  • [http://www.kda.de/ Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)]
  • [http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_604244/DE/Publikationen/Pflege/pflege-node,param=.html__nnn=true Bundesministerium für Gesundheit] - Weiterführende Literatur zum Thema Pflege
  • [http://www.gda-portal.de/de/Arbeitsprogramme/Pflegeberufe.html/Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA - Pflegeportal]


Österreich


  • [http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0065 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz] - Österreichische SeniorInnenpolitik



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Altenpflege

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