"Ab 1. 1. 2016 gilt die neue Richtlinie beider Berufsverbände zur Zertifizierung von A&O-PsychologInnen.. Zertifikate A&O-Psychologie können nur von den Berufsverbänden GkPP und BÖP ausgestellt werden.
- Es sind Theorienachweise aus verschiedenen Themenclustern zu erbringen, [...] - das Gesamtausmaß beträgt 90 Stunden.
- Nachweise für die theoretischen Kompetenzen (Cluster 1-3) dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Gesundheitspsychologische Inhalte aus dem Lehrgang Gesundheitspsychologie können im Ausmaß von maximal 45 Stunden angerechnet werden.
- Verpflichtend nachzuweisen sind Kenntnisse des ASchG (Cluster 1) und Kenntnisse zur Evaluierung psychischer Belastungen (Cluster 3)
- Auf die Verschränkung von Theorie und Praxis ist zu achten: Der Erwerb der Praxiskompetenz muss zumindest im Umfang von 500 Stunden begleitend zum Theorieerwerb stattfinden (Theorie-Crash-Kurse sind somit nicht zielführend und können nicht im vollen Umfang anerkannt werden)
- Insgesamt sind 1600 Stunden psychologischer Praxis nachzuweisen, davon arbeitspsychologische Praxis im Ausmaß von 1000 Stunden aus mindestens zwei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern.
- Supervision hat während des Praxiserwerbs regelmäßig zu erfolgen und beträgt mindestens 25 Stunden.
Quelle: www.gkpp.at/arbeitspsychologie... / vom 07.07.2021