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436 News gefunden


"137. Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Vereinsgesetzes 2002

Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I. Nr. 66/2002, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 lautet der erste Satz:

„Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.“

1a. § 19 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 wird die Wortfolge „bestimmter Vereine“ durch die Wortfolge „eines eindeutig nach seiner ZVR-Zahl (§ 18 Abs. 3) oder seinem Namen oder Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, bestimmbaren Vereins“ ersetzt.

b) Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, angefügte Abs. 5 erhält die Absatzbezeichnung „(6)“.

2. § 22 Abs. 4 lautet:

„(4) Als Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Revisoren im Sinne des § 13 Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 127/1997, herangezogen werden.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.12.2011
Gesetz

"Aktive Gesundheitsvorsorge wird von der SVA belohnt: Selbständige zahlen ab 1.1.2012 zehn statt zwanzig Prozent Selbstbehalt, wenn sie fünf Gesundheitsziele erreichen und damit zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen.

Vorbeugen statt heilen
Gemeinsames Ziel der SVA und der Ärztekammer ist es, mit dem Vorsorgeprogramm „Selbständig Gesund“ die Versicherten zu einem Umdenken zu animieren. Sie sollen verstärkt auf ihre eigene Gesundheit achten und möglichst lange beschwerdefrei leben.

SVA und Ärzte beschreiten damit als kompetente Partner an der Seite der Versicherten einen völlig neuen Weg im österreichischen Gesundheitssystem.

Gesundheitscheck
Kernpunkt des Vorsorgeprogrammes ist ab 1.1.2012 der Gesundheitscheck, den der Versicherte beim Arzt seines Vertrauens, also z.B. beim Hausarzt, vornehmen lassen kann.

Der Arzt überprüft beim Gesundheitscheck Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum des Versicherten.

Anschließend legt er gemeinsam mit dem Versicherten die individuellen Gesundheitsziele und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Gesundheitsziele fest.

Solche Maßnahmen sind z.B. mehr Bewegung, Raucherentwöhnung oder Blutdruckeinstellung.
Der Versicherte erhält mindestens sechs Monate Zeit für eine Verbesserung seines
Gesundheitszustandes [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
Newsletter

"Seit 1.3.2011 müssen Sie in Stelleninseraten Angaben zum Mindestentgelt machen. Tun Sie das nicht, kann die Bezirksverwaltungsbehörde ab 1.1.2012 eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360,- verhängen.

Begriff des Stelleninserates

Der Begriff des Stelleninserates erfasst Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Es kann sich dabei um
-> interne (am „Schwarzen Brett“) oder
-> externe (in Zeitungen, im Internet usw.)
Veröffentlichungen handeln.

Allgemeine Hinweise auf Schildern, wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nur dann den Begriff des Stelleninserates, wenn ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.

Mindestentgelt

Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt anzugeben. Dieses Mindestentgelt kann durch Kollektivvertrag, durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegt sein.

Die Angabe des Mindestentgelts hat
-> betragsmäßig,
-> unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
-> unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern),
-> aber ohne anteilige Sonderzahlungen
zu erfolgen.

Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung hinweisen.

Eine Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts besteht auch bei Inseraten für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.

Tipp!
Die Angabe „Lohn/Gehalt ab € .... brutto“ mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt reicht aus [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
Newsletter

"Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir möchten Sie jedoch auf einige Punkte hinweisen, die Sie 2011 noch prüfen sollten.

Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:

-> Halbjahresabschreibung:
Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu.

-> Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,-- (Betrag ohne USt bei Vorsteuerabzug) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.

-> Steuern können 2011 gespart werden durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw. durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern.

->Gewinnfreibetrag (GFB)

Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = max. € 3.900,-). Der Betrag muss aber im Formular E1a unter der Kennzahl 9221 auf Seite 3 eingetragen werden.

Ist der Gewinn höher als € 30.000,-, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (siehe Wertpapiere für die Deckung der Pensionsrückstellung) in Frage.

Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
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Unsere Technik hat in einem sehr aufwendigen Projekt die Fachliteratur-Anzeige völlig neu gestaltet.
Die Bücher werden jetzt in einer kompakteren Liste dargestellt -
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Machen Sie sich doch selbst ein Bild davon unter -> "Literatur"

Auf dieser Seite werden Bücher die von unseren ExpertInnen bewertet oder kommentiert wurden, in zufälliger Reihenfolge eingeblendet.
Beim Klick auf das jeweilige Buch finden Sie die Bewertung bzw. den Kommentar der/des Expertin/en.

Nach wie vor können Sie ganz gezielt nach ExpertInnen mit Fachliteratur-Empfehlungen bzw.
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Ebenfalls NEU:
Die Fachliteratur wird auch bei einer Stichwortsuche berücksichtigt!

Ab sofort haben unsere ExpertInnen auch wieder die Möglichkeit ihre Fachliteratur-Tipps im bestNET.ServiceCenter einzutragen :-)

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Im Menüpunkt ->"Links" finden Sie allgemein hilfreiche Links zu Homepages von Beratungsstellen, offiziellen Stellen und ähnlichen Organisationen.

Die Stichwortsuche bietet Ihnen die Möglichkeit bequem über das Linkverzeichnis und die Listeinträge der bestNET.KundInnen zu suchen.

Ihr bestNET.Team
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Unser Verein hat heuer einen tollen kleinen ganz neu gestalteten Stand gleich neben dem Punschstand am Markt. Wir freuen uns auf Euren Besuch von 18. November bis 23 Dezember 2011, täglich von 12 bis 20 Uhr. Unter dem Motto „Oh! Tannentraum…“ wird ein vielfältiges weihnachtliches Programm stattfinden.

Infos zum Programm finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.kind-familie-umwelt.at 02.12.2011
Kinder Spenden

Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer,

wie können Sie durch Controlling noch erfolgreicher werden? Durch Selbstcontrolling, d.h. Controlling durch Sie als Führungskraft selbst!

Wir möchten in diesem Umfrageprojekt herausfinden, wie Controlling-Methoden Ihrer Meinung nach gestaltet sein sollten, damit Sie als SelbstcontrollerIn einen praktischen Nutzen daraus ziehen können. Und das soll Sie nichts kosten außer 6 - 8 Min. Ihrer wertvollen Zeit.

Wir garantieren Ihnen volle Anonymität, d.h. aus Ihren Daten und Antworten kann nicht auf Sie als antwortende Person geschlossen werden.

Als Dankeschön erhalten Sie eine Zusammenfassung der Projektergebnisse.

Weitere Details finden Sie bitte unter:
www.fh-wien.ac.at/unternehmensfuehrung/forschung/forschungsprojekt-selbstcontrolling-fuer-epu/

Für Fragen bzw. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
August Grausam (august.grausam@aon.at)
Helmut Siller (helmut.siller@fh-wien.ac.at)

FHWien-Studiengänge der WKW
Währinger Gürtel 97, 1180 Wien
Tel.: +43 (1) 476-77-5896
www.fh-wien.ac.at

Um zum Fragebogen zu kommen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: ...
Umfrage

Auch nach dem Relaunch nutzt surfmed.at die bestNET.Datenbank!

Das Internet-Portal surfMED, eine der größten österreichischen Gesundheitsseiten,
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dann wird Ihr bestNET.Eintrag ab sofort auch wieder auf www.surfmed.at gefunden.
Beratungsstellen
ErgotherapeutInnen
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PhysiotherapeutInnen
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"Rezension von Thomas Webers
Die Psychologie ist eine, möglicherweise sogar die bedeutendste Referenzdomäne für Coaching. Da liegt es auf der Hand, einmal zu schauen, was die Beratungspsychologie beizusteuern hat. Die Autorin, Professorin an der Heilpädagogischen Fakultät der Universität zu Köln, hat sich mit der Veröffentlichung in der populären UTB-Reihe, und nun auch schon in der zweiten, durchgesehenen Auflage, eine offenbar vielgelesene Plattform gesichert. Diese soll aus der Coaching-Warte bewertet werden.

Die Einführung wird in acht Kapiteln ausgerollt. Im ersten Kapitel geht es um die Darstellung der historischen Entwicklung von Beratung, eine Abgrenzung, insbesondere zu Therapie und Mediation, und ethische Fragen. Der Leser wundert sich, warum keine Definitionen zu Coaching, Mentoring, Training erfolgen, und warum nicht zwischen Prozess- und Fachberatung unterschieden wird. Stattdessen erfährt er etwas über Counseling, Erziehungs- und Berufsberatung sowie Supervision. Nußbeck: „Beratung geschieht bei aller Anerkennung des Ratsuchenden als gleichberechtigter Partner immer in einem asymmetrischen Prozess (…) Der Ratsuchende hat demnach die Erwartung, dass der Berater ihm aus einer subjektive als hilflos erlebten Situation heraushilft“ (S. 25). Dies werden viele Coachs nicht unwidersprochen stehen lassen. [...]"

Die gesamte Rezension und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2011-11/12


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