Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

4 News gefunden


Es braucht Maßnahmen zum Kinderschutz in Krippe und Kindergarten

Wien (OTS) - Seit über 30 Jahre begleiten DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN Kinder, die von Gewalt betroffene sind. Meist findet diese Gewalt im nahen Umfeld der Kindes statt, oft innerhalb der Familie, immer wieder in der Schule – nun lassen Vorfälle in Kindergärten und eine Bachelorarbeit zum Thema „Gewalt in Kindergärten“ aufhorchen.

DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN sehen in der Thematik einerseits auch ein strukturelles Problem und verweisen auf die Aussendung der Plattform Educare: Fachkräftemangel, zu wenig finanzielle Mittel für die Elementarpädagogik, kaum Supervision, ua.
Hier ist die Politik gefordert, endlich jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine qualitätsvolle Begleitung der Kinder garantiert.

"„Die Betreuung von Kindern in Kindergarten und Kinderkrippe ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die kontinuierliche Fortbildung und Supervision braucht. Gewalt entsteht oft durch Überforderung und dieser muss entgegen gewirkt werden“", Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. „Es braucht ein hohes Bewusstsein, was in herausfordernden Grenzsituationen zu tun ist und was eben nicht sein darf.“

Vor diesem Hintergrund sehen DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN auch die Trägerorganisationen gefordert, Kinderschutzkonzepte zu entwickeln, damit der Kindergarten ein sicherer Ort bleibt, selbst wenn es zu Stress- und Überforderungssituationen kommt. Solche Kinderschutzkonzepte umfassen ausgehend vom Leitbild der Organisation, klare Einstellungskriterien, einen Verhaltenskodex für die MitarbeiterInnen (was darf ich, was darf ich nicht, wohin wende ich mich, wenn nichts mehr geht…), ein Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern und ein klares Vorgehen in Fällen von Gewalt bzw. Verdacht auf Gewalt gegen Kinder. Zudem sind in solchen Kinderschutzkonzepten klare Verantwortlichkeiten definiert – dazu zählt die Rolle einer/eines Kinderschutzbeauftragten, die/der im Verdachtsfall zu kontaktieren ist. ...
Quelle: OTS0227, 20. Sep. 2019, 14:10
Kinder Pressemeldung

Unser Verein hat heuer einen tollen kleinen ganz neu gestalteten Stand gleich neben dem Punschstand am Markt. Wir freuen uns auf Euren Besuch von 18. November bis 23 Dezember 2011, täglich von 12 bis 20 Uhr. Unter dem Motto „Oh! Tannentraum…“ wird ein vielfältiges weihnachtliches Programm stattfinden.

Infos zum Programm finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.kind-familie-umwelt.at 02.12.2011
Kinder Spenden

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Gesetz Kinder

Bregenz (OTS/VLK) - Manchmal können Schwierigkeiten innerhalb der Familie nur mit professioneller Hilfe bewältigt werden. Solche Unterstützung bietet das Ehe- und Familienzentrum der Katholischen Kirche Vorarlbergs.
Die Arbeitsschwerpunkte des Ehe- und Familienzentrums sind die Beratung bei Partnerschaftsproblemen, Scheidung und Mediation, Familienbegleitungen und Hilfe für in Not geratene schwangere Frauen. Auch die Beratung von alleinerziehenden Müttern oder Vätern sowie die Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus Trennungs- bzw. Scheidungsfamilien nehmen breiten Raum ein.

Kontakt unter der Telefonnummer 05522/74139 oder über die Website: ...
Familie Frauen Jugendliche Kinder Pressemeldung


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung