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6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.

(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.

(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Frauen Gesetz

Zitat:
"Krankenstände durch Burn-Out und Co. werden mehr - Gründe dafür sieht Arbeitspsychologe in Doppelbelastung und den Anforderungen der "typischen" Frauenberufe

Jeder 16. Krankenstandstag ist heutzutage auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Dienstag. 2009 wurden fast zweieinhalb Millionen Fehltage dadurch verursacht - beinahe drei Mal so viele wie noch 1990. Zudem wird jede dritte Invaliditätspension auf Grund seelischer Krankheiten zuerkannt.

Mit zwei Drittel der Betroffenen leiden weibliche Arbeitskräfte überproportional an Burn-Out, Depressionen oder Alkoholismus. Auch dauern die Krankenstände der Frauen außergewöhnlich lange, nämlich drei Mal länger als bei anderen Krankheiten. Bei den Gründen für Frühpensionen liegen psychische Erkrankungen bei Arbeitnehmerinnen auf Platz eins [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: diestandard.at 20. Juli 2010, 15:53
Frauen Zeitungs-Artikel

Die Juni-Ausgabe des Magazins "PersonalMagazins" widmet sich dem Themenschwerpunkt: Frauen in Führung. U.a. mit folgenden Artikeln:

- Frauenquote? Quotenfrauen? Um Frauen in Führung zu bringen, müssen viele Bereiche tätig werden. Der Part von HR-Abteilung und Unternehmensführung.

- Interview Marlies Mirbeth und Thomas Sattelberger: „Ein Killerwort seit 15 Jahren“ Pro und Contra Frauenquote.

- Viel mehr als Zickenbefindlichkeit. Seminare und Coachings für Frauen in Führungspositionen bieten mehr als Aufrufe zum Geschlechterkampf in einer männerdominierten Welt.

- Netzwerke, Visionen, Objektivität. Eine Befragung der 49 Top-Führungsfrauen in Deutschland zeigt, was Unternehmen ändern müssen, um systematisch Frauen in Führung zu bringen.

- Gut sein allein reicht nicht aus. Im HR-Bereich arbeiten überwiegend Frauen, trotzdem sind auch hier in der Leitung meist Männer. Was Betriebe ändern können, sagen vier Insider.

Das gesamte Inhaltsverzeichnis und die Bestellinformationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.haufe.de 2.6. 2010
Frauen

Bregenz (OTS/VLK) - Manchmal können Schwierigkeiten innerhalb der Familie nur mit professioneller Hilfe bewältigt werden. Solche Unterstützung bietet das Ehe- und Familienzentrum der Katholischen Kirche Vorarlbergs.
Die Arbeitsschwerpunkte des Ehe- und Familienzentrums sind die Beratung bei Partnerschaftsproblemen, Scheidung und Mediation, Familienbegleitungen und Hilfe für in Not geratene schwangere Frauen. Auch die Beratung von alleinerziehenden Müttern oder Vätern sowie die Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus Trennungs- bzw. Scheidungsfamilien nehmen breiten Raum ein.

Kontakt unter der Telefonnummer 05522/74139 oder über die Website: ...
Familie Frauen Jugendliche Kinder Pressemeldung


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