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436 News gefunden


"Inhalt der Ausgabe 1/2011 (Auszug):

-> Thomas Webers im Coaching-Interview mit Dr. Peter Szabó.
-> Konzeption: Einsatz von psychologischen Test im Rahmen von Coaching (Barbora Zimmer)
-> Praxis: Internes Coaching bei SAP (Klaus Grafe und Ralf Kronig)
-> Praxis: Coaching bei Burn-out (Horst Kraemer)
-> Spotlight: Career-Coaching – eine neue Business-Disziplin (Isabell Witte)
-> Coaching-Tool: Auf der Suche nach Spitzenleistung (Reto Venzl)
-> Pro und Kontra: Psychodiagnostische Kompetenz von Coachs (Dr. Christoph Schmidt-Lellek und Hans Pfister)
-> Wissenschaft: Wenn es nicht mehr passt … Inkongruenz als Ergebnisindikator von Coaching (Prof. Hansjörg Künzli)
-> Forschung international: Schlüsselerlebnisse im Coaching-Prozess – Ethik: Umgang mit Dilemmata im Coaching (Dr. Julia Eversmann)
-> Philosophie/Ethik: Verantwortung ist ein Muskel, den man trainieren muss (Dr. Ulrike Wolff)
-> Rezensionen: The global business guide; Soforthilfe bei Stress und Burn-out; Facilitative Coaching
-> Humor: Conrad Coach – Mission impossible

Gratis-Download unter: ...
Quelle: Coaching–Newsletter von Christopher Rauen, 2011-03
Newsletter Zeitschrift

Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft

* Arbeitgeber,
* private Arbeitsvermittler und
* mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts.

Begriff des Stelleninserates

Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen, im Internet usw.) Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nicht den Begriff des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.

Mindestentgelt

Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat

* betragsmäßig,
* unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
* ohne anteilige Sonderzahlungen,
* unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).

zu erfolgen.

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 14.03.2011

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Gesetz Kinder

6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.

(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.

(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Frauen Gesetz

Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung - bifeb gilt in der Fachwelt als Impulsgeber für Entwicklungen im Erwachsenenbildungssektor.
Ein Interview mit bifeb-Programmplaner Christian Ocenasek.

Bianca Friesenbichler, Online-Redaktion

Das Interview finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter www.erwachsenenbildung.at Ausgabe 03/2011

Mag. Dagmar Heidecker, 61, wurde gestern das Goldene Ehrenzeichen für besondere Verdienste um die Republik Österreich vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) verliehen.
Die Bildungsexpertin ist seit 1974 am Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, bifeb), tätig. Heidecker hat die Entwicklung und Professionalisierung der Erwachsenenbildung wesentlich vorangetrieben und wichtige Meilensteine in diesem Bereich gesetzt.

Engagement für die Erwachsenenbildung
Seit 36 Jahren engagiert sich Mag. Dagmar Heidecker, Leiterin Geschäftsfeld „Bildung und Gesellschaft“ am bifeb), erfolgreich in der Erwachsenenbildung: So sind eine Reihe von Aus- und Weiterbildungslehrgängen für ErwachsenenbildnerInnen unter ihrer Verantwortung entstanden, zudem hat sie wesentlich an der Entwicklung der Professionalisierung des österreichischen Bibliothekswesens mitgewirkt. Auch für die Entstehung der Tagungsreihe „Bildungschancen - Lebenschancen für ältere Menschen“ zeichnet Dagmar Heidecker verantwortlich. Die Plattform, die in einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (bmask) entstand, bietet Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Erwachsenenbildung die Chance, wichtige Entwicklungen dieses Sektors zu diskutieren. Auch die Publikationen zu ihrer Arbeit in der Erwachsenenbildung bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungsträger und werden oft zitiert, wenn es um Fragen des Lebenslangen Lernens und um Weiterbildung in der nachberuflichen Lebensphase geht.
Für ihr besonderes Engagement wurde die Bildungsexpertin nun vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) gewürdigt.

Meilenstein in der Bildungsarbeit mit Älteren
„Mein besonderes Interesse gilt der Bildungsarbeit mit Älteren. Sie bedarf spezieller Konzepte der Erwachsenenbildung, die auf das individuelle Älterwerden und das Altern der Gesellschaft eingehen,“ so Heidecker. Daher liegt ein Herzstück ihrer Arbeit auch in der Bildungsarbeit mit älteren Menschen. ...
Quelle: Presse Info 26.01.2011
Pressemeldung

"[...] Das Google-Bücher-Projekt ist bislang eher wegen Urheberrechtsstreitigkeiten in die Medien gekommen. Weniger bekannt ist, das es eine Volltextsuche über Abertausende von Büchern hinweg möglich macht. Erkannt werden Stichworte auch, wenn sie in Büchern vorkommen, die selbst gar keinen Index besitzen. Sogar Fußnoten werden gescreent. Das ermöglicht Untersuchungen und Statistiken mit verblüffenden Genauigkeitswerten und erschließt der Wissenschaft ungeahnte Perspektiven. Denn Google hat inzwischen mehr als 15 Millionen Bücher digitalisiert, die insgesamt circa eine halbe Billion Wörter beinhalten.

Mit dem Ngram-Viewer kann jeder eigene Analysen fahren – zum Beispiel mit dem Begriff „Coaching“. Dazu muss man lediglich den Begriff eingeben, ein Anfangs- und Enddatum sowie die Sprache. Suchen wir auf Englisch, zeigt sich der gewaltige Anstieg der Publikationszahlen seit den 1990er-Jahren in einer Grafik.

Überraschend dabei ist aber, dass es schon einen ersten Anstieg an Publikationen um das Jahr 1880 gibt. Sucht man nun für diese Periode in Google-Books – das geht über einen Link in der Legende der Grafik – erfährt man schnell, worum es den Autoren damals ging, um die (Pferde-) Kutsche: „Bristol was a great place for coaches; being connected extensively with the shipping-trade …,“ liest man in Stanley Harris Buch „The coaching age“ (1885) [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2011-01
Newsletter

Wien (OTS) - Dank dem Engagement von 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches kann die Firma bestNET.com insgesamt 4.500,- Euro an 'Licht für die Welt' überweisen. Der Geschäftsführer von bestNET, Gottfried Kerndler, ist mit der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen, nicht einverstanden. Er möchte diese Spende als seine Art des Protests verstanden wissen.

Anlass für die bestNET.Aktion sind die Budgetkürzungen der Regierung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit auf blamable 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Diese Kürzungen stehen im krassen Widerspruch zu den gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft gemachten Zusagen, diesen Budget-Posten bis 2015 auf 0,7 Prozent anzuheben.

"So wie der Finanzminister von mir zu Recht erwartet, dass ich meine Steuern zahle, so erwarte ich, dass die Regierung, die im Namen Österreichs - also auch in meinem Namen - abgegebene Versprechen hält" fordert bestNET.Geschäftsführer Gottfried Kerndler und fügt hinzu, "Ich bin mit diesen Kürzungen nicht einverstanden und möchte daher im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten diese Einschnitte zumindest etwas korrigieren."

Die Spende von bestNET an 'Licht für die Welt' wird möglich, weil 150 PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und Coaches, allesamt bestNET.Kunden, deren Werbeeinschaltungen auf den bestNET.Portalen (www.bestHELP.at, www.psychologen.at, www.PsyOnline.at, www.coaching.cc, etc.) vorzeitig verlängern.

Mehr als 7 Prozent der Einnahmen aus dieser Aktion stehen jetzt für Augen-Operationen in den ärmsten Ländern dieser Erde zur Verfügung.

bestNET. - Verbindungen, die helfen ...
Quelle: ots.at/bestNET.Information-Service GmbH 14.1.2011
bestNET.Aktuell Pressemeldung Spenden

"Mit März 2011 soll der erste Masterlehrgang Erwachsenenbildung/ Weiterbildung am Bundesinstitut für Erwachsenenbildung starten. Zielgruppe sind Personen aus dem Berufs- und Tätigkeitsfeld der Erwachsenenbildung/Weiterbildung.

Wissens- und Kompetenzerweiterung auf wissenschaftlicher Basis
Der Lehrgang ermöglicht Einblicke in neuesten Erkenntnisse der Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsforschung sowie relevanter Einzelwissenschaften. Darüber hinaus bietet er einen Überblick über gesellschafts- und bildungspolitische (inter)nationale Zusammenhänge und Entwicklungen. TeilnehmerInnen können ihre Fach- und Methodenkompetenz für erwachsenenpädagogische Fragen und Probleme wissenschaftsbasiert vertiefen. Sie sollen dazu befähigt werden, das eigene berufliche Handeln theoriegeleitet und forschungsorientiert zu begründen.

Inhalte und modularer Aufbau
Der Lehrgang dauert fünf Semester und schließt mit der Verleihung des akademischen Grades Master of Advanced Studies (MAS) ab. Er umfasst folgende 6 Module:

* Modul 1: Schlüsselfragen der Erwachsenenbildungs-/Weiterbildungsforschung
* Modul 2: Zielgruppen, Handlungsfelder und gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Erwachsenenbildung/Weiterbildung
* Modul 3: Lernen und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung
* Modul 4: Steuerung und Organisation in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung
* Modul 5: Kolloquium zur Masterthesis
* Modul 6: Masterthesis
* Zusatzmodul: "Wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben" (für TeilnehmerInnen ohne universitären oder postsekundären Bildungsabschluss) [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 01/2011
Ausbildung Newsletter Weiterbildung

"Psychische Belastungen sind in den vergangenen zwei Jahren zur Nummer 1 unter den arbeitsbedingten Erkrankungen aufgestiegen. Arbeitsmediziner fordern ein stärkeres Eingreifen der Führungskräfte. Tipps, wie Unternehmen „gesund geführt“ werden, gibt der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).

Gesundheit ist keineswegs „nur Privatsache“ des Mitarbeiters, denn durch psychisch bedingten Krankheitsausfall können Unternehmen enorme wirtschaftliche Schäden entstehen. Arbeitsmediziner sehen hier die Führungskräfte in der Verantwortung, etwas zu unternehmen. Sie seien es letztlich, die durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und ihren Umgang mit den Beschäftigten unmittelbaren Einfluss auf den Krankenstand ausüben. Laut Dr. Uwe Gerecke, Präsidiumsmitglied des VDBW, erfordert dies aber ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz ließen sich jedoch vermindern, wenn Führungskräfte folgende fünf Tipps des VDBW beherzigen würden.

Tipp 1: Coaching für den Chef

In Workshops können Chefs lernen, mit dem Thema psychische Erkrankung am Arbeitsplatz umzugehen. Dabei werden ihnen nicht nur Hinweise gegeben, wie sie Krankheitssymptome erkennen, sondern auch, wie sie mit einem unterstützenden und anerkennenden Führungsstil das Burnout-Risiko ihrer Mitarbeiter vermindern können.Erster Ansprechpartner sollte der Betriebsarzt sein, an den sich die Unternehmensleitung immer vertrauensvoll wenden kann.

Tipp 2: Mitarbeiter stärken

Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines Unternehmens. Die Führung sollte daher großen Wert darauf legen, dass die Mitarbeiter entsprechend ihrer Fähigkeiten eingesetzt werden und eigeninitiativ und eigenverantwortlich handeln können. Das stärkt das Selbstbewusstsein und damit die psychische Stabilität. Die Anstrengung, die in die berufliche Tätigkeit investiert wird, sollte im Verhältnis zur Belohnung stehen, und zwar nicht nur finanziell. Anerkennung für geleistete Arbeit ist ein nicht zu unterschätzender Faktor [. ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im Januar 13.1.2011
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